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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 25. Mai 2018

1. Allgemeines

1.1 Geltung

Alle Lieferungen und Dienstleistungen der A.K.I.S. Gesellschaft mbH – im folgenden kurz „AKIS“ genannt – erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für Verträge mit UnternehmerInnen gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Auftraggeberin oder eines Auftraggebers gelten nur, wenn die AKIS diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AKIS-Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischen den VertragspartnerInnen, sogar wenn bei künftigen Vertragsabschlüssen nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte. E-Mails gelten als schriftlich.

1.2 Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs

Ein Vertragsverhältnis zwischen einer Kundin oder einem Kunden und der AKIS kommt zu Stande, wenn die AKIS nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine – gegenüber Unternehmen schriftliche – Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges, Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc. begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts o.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach §3 KSchG  (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach §11 FAGG.

1.3 Rücktrittsrecht

Sofern die Kundin oder der Kunde Verbraucherin oder Verbraucher ist, sind auf Kundenverträge, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der AKIS-Geschäftsräume geschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG anzuwenden. Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

1.4 Dauer, Beendigung bzw. Kündigung des Vertragsverhältnisses

Zwischen den VertragspartnerInnen abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden. Sofern die Dienstleistungen nicht durch Kündigung unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfristen schriftlich gekündigt worden sind, verlängert sich das Vertragsverhältnis bei Domains automatisch um ein weiteres Jahr, bei anderen Dienstleistungen insb. Internetanbindungen um jeweils eine Verrechnungsperiode. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens der Kundin oder des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens der AKIS beendet, dann ist von der Kundin oder vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre.

Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren.

1.5 Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung und der Entgelte

Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibung oder allfällige Sonderbedingungen können von der AKIS vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der AKIS-Website abrufbar und wird Kundinnen und Kunden auch auf Wunsch zugesandt. Änderungen der AGB sind VerbraucherInnen gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung der/dem VerbraucherIn zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

AKIS behält sich bei Änderungen der für ihre Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei VerbraucherInnen darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen der AKIS abhängig ist und darf bei VerbraucherInnen weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für alle Änderungen gilt §25 Abs 2 und 3 TKG  (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden KundInnen durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch die AKIS an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden KundInnen durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen KundInnen gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird die AKIS KundInnen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalte zusammengefasst, in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung wirksam. Die Kundin oder der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit sofortiger Wirkung endet. Bis dahin gelten die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte. Kündigt die Kundin oder der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Die Kundin oder der Kunde wird auf die Bedeutung ihres/seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an sie/ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen.

Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit der Kundin oder dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt sie/er an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

1.6 Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung

Ohne die vorherige (und außer bei VerbraucherInnen) schriftliche Zustimmung sind AKIS-KundInnen nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Ausgenommen hiervon sind lediglich einzelne Rechte wie zB. Rückforderungsrechte. AKIS ist ermächtigt, ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und – außer gegenüber VerbraucherInnen – schriftlichen Zustimmung von der AKIS. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind WiederverkäuferInnen jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre VertragspartnerInnen verpflichtet und stellen die AKIS diesbezüglich schad- und klaglos.

2. Leistungen aus diesem Vertrag

2.1 Leistungen der AKIS

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmen schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.

2.2 Frist bei der Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw. nach dem Zeitpunkt, wo die Kundin oder der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz „Bereitstellungsfrist“). Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die von der AKIS zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich die AKIS, der Kundin oder dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,– exkl. USt. pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen der AKIS sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei VerbraucherInnen jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

2.3 Störungsbehebung

Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche von der AKIS zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt 2.2 sinngemäß.

Die Kundin oder der Kunde hat die AKIS bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen ihrer oder seiner Möglichkeiten zu unterstützen und der AKIS oder von ihr beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird die AKIS bzw. von ihr beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt, jedoch die Entstörung ohne Vorliegen eines berechtigten Entstörungsgrundes von der Kundin oder vom Kunden aus einem ihr/ihm zurechenbaren schuldhaften Irrtum eine beauftragt wurde bzw. die Störung selbstverschuldet von der Kundin oder vom Kunden zu vertreten ist, hat die Kundin oder der Kunde der AKIS jeden ihr dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt, falls erforderlich, auf ihre/seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in ihrer/seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von der AKIS beizustellen sind. Die Kundin oder der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf ihre/seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.

2.5 Dienstequalität und Verkehrsmanagementmaßnahmen

Die AKIS trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Pkt. 6.

2.6 Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten

Der Kundin oder dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

Sofern der Kundin oder dem Kunden von der AKIS Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum der Auftragnehmerin, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten der Kundin oder des Kunden umgehend an die AKIS zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Die Kundin oder der Kunde und die ihrem/seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird die Kundin oder der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von der AKIS oder von deren Beauftragten vorgenommen.

3. Entgelte und Entgeltänderungen

3.1 Entgelte

Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für den Internetzugang nur den „reinen“ Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden – sofern nichts anderes vereinbart oder in der Preisliste angegeben. Bei Lieferungen durch die AKIS gelten die vereinbarten Preise ab dem AKIS-Lager; allfällige Verpackungs- und Versandkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, von der Kundin oder vom Kunden zu tragen. Die Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber VerbraucherInnen werden Bruttopreise angegeben.

3.2 Entgeltbestandteile

Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für die Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden.

4. Zahlungen

4.1 Abrechnung

Die Entgelte werden jeweils zum ersten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den AGB nichts anderes ergibt bzw. dies nicht anders (bei Unternehmen: schriftlich) vereinbart ist.

4.2 Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt per Bank-Überweisung oder im Bankeinzugsverfahren nach Rechnungslegung. Damit die AKIS Zahlungen richtig zuordnen kann, ist bei Überweisungen die jeweilige Rechnungsnummer oder die Kundennummer als Zahlungsreferenz anzugeben.

4.3 Zahlung mit Bankeinzug

Bei Bezahlung mittels Bankeinzug hat die Kundin oder der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Konto über eine entsprechende Deckung verfügt. Widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden. Insbesondere haben Kunden auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.

4.4 Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw Lieferung, laufende Kosten monatlich im Vorhinein und laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.

4.5 Zahlungsverzug, Verzugszinsen

Die AKIS ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen.

4.6 Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind von der Kundin oder vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Sollten sich nach einer Prüfung durch die AKIS die Einwendungen der Kundin oder des Kunden aus Sicht der AKIS als unberechtigt erweisen, hat die Kundin oder der Kunde die Möglichkeit ein Streitbeilegungsverfahren bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde zu beantragen (siehe dazu Punkt 4.8). Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Macht die Kundin oder der Kunde ihre/seine Einwendung nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat die Kundin oder der Kunde ihre/seine Einwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. Wünscht die Kundin oder der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat sie/er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme der AKIS, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Die AKIS wird VerbraucherInnen auf alle in diesem Pkt 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

4.7 Streitbeilegung

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kundinnen und Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend der Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG) der Regulierungsbehörde vorlegen. Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde, die auch nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (§ 122 TKG 2003 iVm § 4 Abs. 1 Z 2 AStG BGBl. I Nr. 105/2015 in der jeweils gültigen Fassung) tätig wird, wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Meinung zum herangetragenen Fall mitzuteilen. Die AKIS ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Der Antrag bei der Schlichtungsstelle muss seitens der Kundin oder des Kunden innerhalb von einem Jahr ab Erhalt der schriftlichen Stellungnahme der AKIS auf den Rechnungseinspruch oder die sonstige Beschwerde der Kundin oder des Kunden eingebracht werden. Nach dieser Frist ist nur noch eine gerichtliche Klärung möglich. Ein Rechnungseinspruch ist schriftlich innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Rechnung bei der AKIS zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist die AKIS nicht mehr zur Beantwortung des Einspruchs verpflichtet.

4.8 Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen

Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, kann die AKIS aber auch diesfalls sofort fällig stellen.

4.9 Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil der Kundin oder des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat die Kundin oder der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

4.10 Aufrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der AKIS und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der AKIS nicht anerkannter Forderungen der Kundin oder des Kunden, ist ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes gilt für VerbraucherInnengeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der AKIS ist nur möglich, sofern entweder die AKIS zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder von der AKIS anerkannt worden ist.

4.11 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden

Rechte der Kundin oder des Kunden, ihre/seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind insgesamt ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

5. Gewährleistung

5.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber VerbraucherInnen 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit VerbraucherInnen bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei der Kundin oder dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn sie/er bis dahin der AKIS den Mangel angezeigt hat.

5.2 Behebung von Mängeln

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von der AKIS entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Kundin oder der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

5.3 Gewährleistungsausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der AKIS bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch die Kundin oder den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch die Kundin oder den Kunden oder Dritte, weil die AKIS trotz Anzeige des Mangels ihrer Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Beanspruchung über den von der AKIS angegebenen Leistungrahmen, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch die Kundin oder den Kunden oder mit ihr/ihm in Verbindung stehenden Dritten entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf von der Kundin oder vom Kunden gestelltes Material zurückzuführen sind. Die AKIS haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

5.4 Mängelrüge

Außer bei VerbraucherInnen ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

6. Haftung; Haftungsausschluss und Beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden

6.1 Haftungsausschluss

Die AKIS haftet gegenüber Unternehmen für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden). Außer bei VerbraucherInnen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen die AKIS die zeitlich angemessene, schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

6.2 Haftungsausschluss der AKIS hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von E-Mails

Die AKIS betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere aufgrund von (von der AKIS oder von der Kundin oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Die AKIS übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer die AKIS hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.

IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der technischen Rahmenbedingungen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy – AUP). Die ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davon abhängigen Dienste kann daher nicht zugesichert werden.

Die AKIS behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen der AKIS unabhängig sind.

Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen der Telefonnetze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zeitweise zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Die AKIS haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.

Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Die AKIS übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei VerbraucherInnen gilt dies nur, wenn der Datenverlust durch die AKIS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Festgehalten wird, dass für VerbraucherInnen jedenfalls, unabhängig vom Verschulden der AKIS, Gewährleistungsansprüche bestehen können und diese durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden; siehe dazu Pkt. 5.

6.3 Haftungsausschluss der AKIS hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, HackerInnen etc.

Weiters haftet die AKIS nicht für von der Kundin oder vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) von Dritten, die durchAKIS zugestellt werden sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn die Kundin oder der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage der AKIS oder über eine Information durch die AKIS erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von HackerInnen, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Die AKIS übernimmt für Schäden aus Obengenanntem keine Haftung; bei VerbraucherInnen gilt dies nur, wenn AKIS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

6.4 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen von KundenInnen; Pflichten der KundInnen

Die AKIS haftet nicht für Schäden, die die Kundin oder der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

6.4.1 Schutz des Internetzugangs

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, ihre/seine Passwörter geheim zu halten. Sie/er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch die Kundin oder den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

Die Kundin oder der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung ihres/seines Anschlusses bzw. ihrer/seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von der AKIS zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche der AKIS bleiben unberührt.

6.4.2 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass diese zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für die AKIS oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Untersagt sind insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-TeilnehmerInnen. Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für die AKIS oder für Dritte Schwierigkeiten aufgrund unsicherer technischer Einrichtungen der Kundin oder des Kunden (zB offenes Mailrelay), ist die Kundin oder der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist die AKIS zur sofortigen Sperre der Kundin oder des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperre einzelner Ports). Die AKIS wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Die AKIS wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

6.4.3 Pflicht von KundInnen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der AKIS die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die AKIS vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen von der Kundin oder vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird die AKIS in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); die Kundin oder der Kunde kann diesfalls – außer im Fall groben Verschuldens der AKIS – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

6.4.4 Pflicht von KundInnen zur Meldung von Störungen

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, die AKIS von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um der AKIS die Problembehebung zu ermöglichen, bevor sie/er Andere mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt die Kundin oder der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt die AKIS für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer von der Kundin oder vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

6.5 Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die von der AKIS aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht die AKIS prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Die AKIS weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann. Die Haftung der AKIS für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn die AKIS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die AKIS weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und MitarbeiterInnen ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der AKIS.

6.6 Haftungsausschluss der AKIS bei Rechtsverletzungen von KundInnen durch Dritte

Stehen der Kundin oder dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil sie/er durch von der AKIS für andere KundInnen der AKIS gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet die AKIS (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn sie keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at).

6.7 Keine Vollmacht der AKIS-MitarbeiterInnen

VertriebspartnerInnen oder AKIS-MitarbeiterInnen haben keine Vollmacht, für die AKIS Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Eine Vollmachtsbeschränkung der VertriebspartnerInnen oder der VertriebsmitarbeiterInnen der AKIS wirkt gegenüber VerbraucherInnen nur, wenn sie von der Vollmachtsbeschränkung Kenntnis hatten.

7. Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung; Sperre

7.1 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung und Erbringung der Leistungen durch die Auftragnehmerin.

Die AKIS ist daher entsprechend den Bestimmungen des §70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt

7.2 Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw teilweise Sperre

Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten

  • Zahlungsverzug bzw. bei eingeleitetem Insolvenzverfahren der Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen
  • die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
  • die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern der Kundin oder des Kunden
  • die Einleitung eines Liquidationsverfahrens
  • Tod der Teilnehmerin oder des Teilnehmers
  • wenn bei Zahlungsverzug eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht erfüllt wird
  • der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes
  • ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen
  • Verursachung eines Datentransfers, der die Sicherheit und Stabilität des Netzes gefährdet
  • Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen iSv Pkt 6.4.2.

Die ersten 4 Punkte sind nicht wirksam gegenüber VerbraucherInnenn, gegenüber Unternehmen nur nach Maßgabe des §25a und §25b IO, und gelten nicht als wichtige Gründe, sofern Vorauszahlung oder Sicherstellungen vereinbart wurden, die einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der AKIS entgegenstehen. AKIS kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Die AKIS ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann der AKIS bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. Die AKIS wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Die AKIS wird die Kundin oder den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch die AKIS aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

7.3 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw Sperre

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre der Kundin oder des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch der AKIS auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Eine von der Kundin oder vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 30,– vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der AKIS bleiben vorbehalten.

Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen der AKIS gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen die Kundin oder den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die die AKIS zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 7.1. und 7.2. berechtigen würden.

7.4 Keine Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung durch die AKIS bei Beendigung; Löschung von Inhaltsdaten von KundInnen

Die Kundin oder der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, die AKIS zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Sie ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung der Kundin oder des Kunden. Aus der Löschung kann die Kundin oder der Kunde daher keinerlei Ansprüche der AKIS gegenüber ableiten.

8. Datenschutz

Die Kundin oder der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die AKIS gem. §94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Handlungen der Auftragnehmerin aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche der Kundin oder des Kunden aus.

Die Kundin oder der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) zur Kenntnis, wonach die AKIS unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den KundInnen zu erteilen. Die AKIS wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein der Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.

8.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

Die AKIS und ihre MitarbeiterInnen unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. §93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der UserInnen werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.

Die Kundin oder der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der AKIS ist, oder um einer Kundin oder einem Kunden dem von ihr/ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

8.2 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

Die AKIS schützt die auf ihren Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die AKIS kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, bei der AKIS gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden.

Die AKIS stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen der AKIS dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der Einrichtungen der AKIS wird dieser je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.

8.3 Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. §98 TKG 2003. Soweit die AKIS gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird die AKIS dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Die AKIS wird aufgrund §92 Abs 3 Z. 3 und §97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten der Kundin oder des Kunden und der Teilnehmerin oder des Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten:

Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.

Stammdaten werden gem. §97 Abs 2 TKG von der AKIS spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit der Kundin oder dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

8.4 Verkehrsdaten

Die AKIS wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten die Rechnung nicht schriftlich beeinsprucht wurde. Im Streitfall wird die AKIS diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird die AKIS die Daten nicht löschen. Ansonsten wird die AKIS Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.

Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach wird die AKIS außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

Die nach dem ersten Absatz gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang durch Personen, die in diesen Bereichen tätig sind.

8.5 Inhaltsdaten

Inhaltsdaten werden von AKIS nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird die AKIS gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird die AKIS die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

9. Datensicherheit

Die AKIS wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei der AKIS gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet die AKIS der Kundin oder dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung der AKIS ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

10. Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

10.1 Leistungsumfang

Bei individuell von der AKIS erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei der AKIS, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

10.2 Rechte an gelieferter Software

Bei der Lieferung von Software räumt die AKIS, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, der Kundin oder dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei die Kundin oder der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird die Kundin oder der Kunde die AKIS schad- und klaglos stellen. Die Kundin oder der Kunde hat im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.

Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die von der AKIS nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Die Kundin oder der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält die Kundin oder der Kunde die AKIS von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

10.3 Gewährleistung

Die AKIS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen der Kundin oder des Kunden zusammenarbeitet; dies gilt nicht, sofern die Kundin oder der Kunde Standardsoftware verwendet oder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gem. Pkt. 5. werden durch diesen Punkt 10.3 nicht berührt. Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt 5.

10.4 Rücktritt bei Softwaremängeln

Werden von der AKIS gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software die Kundin oder den Kunden nicht automatisch, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht automatisch zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. Ein Gesamtrücktritt ist nur möglich, wenn unteilbare Leistungen iSv §918 Abs 2 ABGB vorliegen.

11. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

Für über der AKIS als offizieller nic.at Registrar-Partnerin im Auftrag von Kunden bei der nic.at, der österr. Domain-Verwaltungsstelle, registrierte AT-Domains fungiert AKIS als lediglich als Vermittlerin. Mit der Registrierung einer AT-Domain gehen Kunden gleichzeitig auch ein Vertragsverhältnis mit der nic.at ein und es gelten die AGB der Nic.at GmbH zu finden unter https://www.nic.at/de/agb. AKIS ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit einer Domain, etwa in namens- oder markensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Die Kunden / der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen / ihren Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die AKIS diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

12. Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder
Web-Consulting-Dienstleistungen

12.1 Mitwirkungspflicht der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Die Kundin oder der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern die AKIS der Kundin oder dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese von der Kundin oder vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden – dies, außer bei VerbraucherInnen, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen der AKIS.

12.2 Haftung für von KundInnen bereitgestellte Elemente

Vor der Kundin oder vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum der Kundin oder des Kunden; die AKIS erwirbt keinerlei Rechte daran. Die Kundin oder der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat die AKIS von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von von der Kundin oder vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.

12.3 Keine Prüfungspflicht der AKIS

Die AKIS ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte der Kundin oder des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

12.4 Rechtseinräumung durch die AKIS

Die AKIS räumt der Kundin oder dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und die Kundin oder der Kunde nicht VerbraucherIn ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das von AKIS entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

13.2 Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der AKIS sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

13.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

13.4 Schriftform für Mitteilungen von KundInnen

Alle Mitteilungen und Erklärungen der Kundin oder des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für VerbraucherInnen.

13.5 Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen

Die Kundin oder der Kunde hat Änderungen ihres/seines Namens oder ihrer/seiner Anschrift der AKIS umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als der Kundin oder dem Kunden zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht die Kundin oder der Kunde im Fall einer Namensänderung, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurde, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird die AKIS diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die von der Kundin oder vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei VerbraucherInnen gilt sie erst dann als zugegangen (§12 ECG), wenn sie von der Verbraucherin oder vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

13.6 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber VerbraucherInnen – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Kontakt

E-Mail: office@akis.at
Tel.: 01 503 74 51